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Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Firma CCC Gesellschaft für Marketing und Werbung mbH

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote sowie Lieferungen und Leistungen der CCC GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die CCC GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen die CCC GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die CCC GmbH erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, gegen Zahlung eines Entgelts (Präsentationshonorar). Reisekosten und Spesen werden generell separat berechnet. An im Rahmen eines Angebotes oder einer Präsentation von CCC GmbH übergebenen Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die CCC GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Für den Umfang der von der CCC GmbH zu erbringenden Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der CCC GmbH maßgebend. Falls keine Auftragsbestätigung vorliegt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Zustandekommen eines Vertrages. Im Falle des Kundenauftrages an die CCC GmbH zur Schaltung oder Buchung von Werbemitteln (Anzeigen etc.) in Werbeträgern gelten die dem Kunden zur Kenntnisnahme zugesandten Kopien der Auftragsbestätigungen der CCC GmbH an die Verlage, Rundfunk- und Fernsehanstalten oder andere Werbemittler als zwischen dem Kunden und der CCC GmbH wirksamer Auftragsinhalt, sofern der Kunde nicht binnen einer Woche ab Eingang der genannten Auftragsbestätigungskopie beim Kunden schriftlich widerspricht. Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von der CCC GmbH. Änderungen des Vertragsgegenstandes, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der grafischen und textlichen Leistungserbringung bleiben der CCC GmbH vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

4. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Betrieb der CCC GmbH und ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug auf das auf dem jeweiligen Rechnungsformular der CCC GmbH angegebene Konto zu zahlen. Die Rechnungslegung von fertiggestellten Teilaufträgen ist der CCC GmbH möglich. Dies gilt im Bereich Messebau wie folgt: 33 % bei Auftragsvergabe, 33 % bei Aufbaubeginn, 34 % bei Standabnahme. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der CCC GmbH bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft. Kommt der Kunde mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlung mit der 1. Rate – in Verzug, so werden die noch ausstehenden Teilzahlungen sofort fällig. Die CCC GmbH kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch mit 8 % p.a. bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen berechnet.

5. Die CCC GmbH berechnet im Falle von Lieferaufträgen, beispielsweise bei Lieferungen von Druckerzeugnissen, die tatsächlich gelieferten Mengen, wobei Mengenabweichungen gegenüber dem Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung in Höhe von bis zu 10% sowie ein branchenmäßiger Ausschuss (bis 5%) zulässig sind.

6. Ergeben sich für die CCC GmbH in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unvorhergesehene, kurzfristig wirksame, nicht unerhebliche Kostenveränderungen, so hat die CCC GmbH das Recht, die Preise für die noch auszuliefernden Mengen auf der Basis der für die CCC GmbH erhöhten Kosten neu zu kalkulieren, oder im Falle, dass keine Einigung zwischen der CCC GmbH und dem Kunden über die Preisanpassungen zu erzielen ist, die Restlieferung einzustellen und auf der Basis der erfolgten Lieferungen zum vereinbarten Preis abzurechnen.

7. Wird der CCC GmbH nach Vertragsabschluss eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden bekannt, so ist die CCC GmbH berechtigt, die Erfüllung von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig zu machen. Die Rechte aus §§ 369 ff. HGB wegen des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts und des Befriedigungsrechts der CCC GmbH bleiben unberührt.

8. Bei Änderungen des Auftrages durch den Kunden oder sonstigen durch den Kunden verursachten Verzögerungen hat die CCC GmbH ein Recht auf Vergütung der entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und erforderlichenfalls die Liefertermine neu disponiert.

9. Die genannten Liefertermine sind ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Fixtermine i. S. d. § 376 HGB.

10. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Leistungs- und Lieferteile ab Betrieb der CCC GmbH auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die CCC GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versendung oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Erst auf Wunsch des Kunden wird auf Kosten des Kunden durch die CCC GmbH die Leistung und Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über, jedoch ist die CCC GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die der Kunde verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Gewährleistung gemäß Ziffer 12 dieser Bedingungen entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Die Liefer- und Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Versand- oder Leistungsbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich um die Zeit, die der Kunde mit seinen Hauptpflichten aus dem Vertrag, insbesondere Zahlungspflichten, im Verzug ist. Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich im Falle von Verzögerungen der Fertigstellung des Liefer- und Leistungsgegenstandes, verursacht durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse höherer Gewalt, wie Feuer, staatliche Weisungen, Streik oder Aussperrung um die Dauer der Auswirkungen solcher Ereignisse, auch im Falle, dass die Ereignisse bei einem Lieferanten der CCC GmbH eintreten. Unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche des Kunden aufgrund von Liefer- oder Leistungsverzögerungen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, hat der Kunde, falls ihm wegen einer Verzögerung Schaden entsteht, im Falle eines Verschuldens der CCC GmbH einen Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % pro vollendeter Woche der Verspätung, insgesamt aber begrenzt auf 5 % des Netto-Rechnungswertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung oder -leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Unberührt bleibt das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der CCC GmbH gesetzten Nachfrist.

11. CCC GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen der CCC GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind. Der Kunde haftet für Untergang oder Beschädigung und hat das Vorbehaltsgut auf eigene Kosten zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die CCC GmbH unverzüglich zu benachrichtigen und die Dritten über das Eigentum der CCC GmbH aufzuklären. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch CCC GmbH vorab alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen dessen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. CCC GmbH wird nach Zahlungen des Kunden die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

12. Bei von CCC GmbH zu liefernden Erzeugnissen und Leistungen gewährleistet CCC GmbH eine technisch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Lieferzeit einwandfreie Wiedergabe. Bei Mängeln des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, die innerhalb von sechs Monaten vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet aufgrund eines Fehlers, insbesondere wegen schlechten Materials oder mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Ausführung unbrauchbar werden oder sind oder deren Brauchbarkeit aufgrund des Fehlers erheblich beeinträchtigt wird, wird CCC GmbH nach Wahl von CCC GmbH den Mangel nachbessern oder angemessene Minderung des Preises anbieten, jedoch unter der Bedingung, dass der Fehler der CCC GmbH während des obengenannten Zeitraums unverzüglich nach Erkennung schriftlich gemeldet worden ist. Die Verjährungsfrist für die obigen Gewährleistungsansprüche beträgt ebenfalls sechs Monate ab Datum des Gefahrüberganges, wobei durch Nachbesserungen die Gewährleistungsfrist nicht verlängert wird. Weitere Ansprüche des Kunden gegen CCC GmbH aus Gewährleistung sind, außer im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz von nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstandenen Schäden oder Mangelfolgeschäden sowie von sonstigen indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn oder Schäden wegen Produktionsausfalls oder verminderter oder weggefallener Werbewirksamkeit oder Nutzungsmöglichkeit. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel oder Schäden, die durch fehlerhafte, ungenaue oder unzureichende Angaben oder Vorgaben des Kunden oder durch nicht von CCC GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen zu verantwortende Fehler der Druckunterlagen, insbesondere wenn diese vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, entstehen oder wenn der Kunde die Rüge offenkundiger Fehler von zur Freigabe oder Abnahme vorgelegten Satzfahnen, Reinzeichnungen oder Andrucken unterlässt.

13. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie auf Freistellung nach Produkthaftungsansprüchen Dritter sind, außer im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Ebenso ist Schadensersatz im Falle von Unmöglichkeit der Leistung oder Unvermögen der CCC GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen außer im Falle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes ausgeschlossen; das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt. Hinsichtlich zum Leistungsumfang der CCC GmbH gehörender wesentlicher Lieferungen und Leistungen Dritter haftet CCC GmbH erst nach fruchtlosem gerichtlichen Vorgehen des Kunden gegen solche Dritte, zu welchem Zweck CCC GmbH seine Ansprüche gegen die Dritten an den Kunden abtreten wird.

14. Die Lagerung von zur Anwendung gekommenen Druckvorlagen (Reinzeichnungen, Lithographien) oder anderer Güter (Messestände etc.) erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden. Die bei CCC zur Lagerung beauftragte Ware ist vom Auftraggeber gegen Feuer-, Diebstahl- und Wasserschäden zu versichern. CCC speichert die im Verkehr mit den Kunden relevanten Daten zwecks Verarbeitung in automatisierten Verfahren und ggf. anderweitiger Nutzung.

15. Erfüllungsort ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung der Firmensitz der CCC GmbH. Gerichtsstand ist Köln.

16. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anzuwenden

Stand: 21.01.2002


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